Skip to main content

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Foonax GmbH
Franz-Kirrmeier-Straße 19
Industriehof Halle 2 E
67346 Speyer

Geschäftsführer: Benjamin Nahstoll, Philipp Stadter

Stand: 22.04.2024

1. Vertragsgegenstand und Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der Foonax GmbH, Franz-Kirrmeier-Straße 19, Industriehof Halle 2 E, 67346 Speyer, und ihren einzelnen Marken (mein event, Schankteam, Eventfundament), insbesondere für die Planung, Konzeption und Durchführung von Events, die Erbringung verschiedener Agenturleistungen sowie die Vermietung von Räumen / Flächen (Eventlocations) und Inventar. Die AGB gelten ferner für die Vermittlung von Leistungen Dritter für Events.

1.2 Vertragspartner können Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sowie Unternehmer i.S.d. § 14 BGB sein. Die AGB gelten gleichermaßen gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, solange sich nicht etwas anderes aus der jeweiligen Regelung ergibt. Der bzw. die Auftraggeber werden nachfolgend auch als „Kunde“ bezeichnet.

1.3 Konkrete Leistungen werden nach Maßgabe dieser AGB jeweils aufgrund eines gesonderten schriftlichen Auftrages des Kunden erbracht. In dem jeweiligen Einzelauftrag werden die durch die Foonax GmbH jeweils zu erbringenden Leistungen im Einzelnen bestimmt.
Mit der Bestätigung des Angebotes der Foonax GmbH durch den Kunden stimmt dieser der Geltung der AGB zu.

1.4 Dem Angebot und Vertragsverhältnis liegen ausschließlich diese AGB zugrunde. Soweit der Kunde Unternehmer ist, werden entgegenstehende oder abweichende AGB oder sonstige Einschränkungen nicht anerkannt, es sei denn die Foonax GmbH stimmt ihrer Geltung im Einzelfall ausdrücklich zu. Diese Zustimmungserklärung bedarf der schriftlichen Form nach § 126 BGB oder eine der Schriftform angemessene elektronische Signatur.

1.5 Alle Vereinbarungen, die zwischen der Foonax GmbH und dem Kunden zwecks Ausführung des Auftrages oder durch einen eingesetzten Erfüllungsgehilfen, z.B. Servicekräfte, getroffen werden, erfolgen auf der Grundlage und gemäß den Bestimmungen dieser AGB.

2. Leistungen und Leistungsumfang der Foonax GmbH; Änderungen der Leistungen

2.1 Die Foonax GmbH bietet insbesondere folgende Leistungen an, deren Leistungsumfang in den nachfolgenden Ziffern näher beschrieben wird:

  • Erbringung eigener Agenturleistungen insbesondere aber nicht abschließend einschließlich Planungs-, Konzeptions-, Durchführungs- und Organisationsleistungen (Ziffer 5.1)
  • Vermittlung von Leistungen externer Werkunternehmen und/oder Dienstleister (z. B. Catering, Getränke, DJ-Service, Kinderbetreuung, Bands, Kellerführung, Planwagenfahrt, Weinproben, etc.) (Ziffer 5.2)
  • Vermietung von eigenen Eventlocations oder von eigenem Eventinventar (Ziffer 6.) oder Vermittlung von externen Eventlocations oder externem Eventinventar (Ziffer 7.)

Der konkrete Inhalt und der Umfang der Leistungen der Foonax GmbH sowie der Mitwirkungsleistungen des Kunden ergeben sich aus dem Angebot.

2.2 Nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche oder vom Angebot abweichende Leistungen, die auf Verlangen des Kunden durchgeführt werden sollen, sind Zusatzleistungen (z.B. kurzfristige Änderungen während oder kurz vor der Veranstaltung). Zusatzleistungen müssen separat schriftlich vereinbart werden und sind separat zu vergüten. Sie werden nach den aktuellen Vergütungssätzen der Foonax GmbH in Rechnung gestellt.

3. Vertragsschluss; Sonderregelung bei genehmigungspflichtigen Leistungen

3.1 Die Foonax GmbH unterbreitet dem Kunden ein schriftliches Vertragsangebot. Angebote der Foonax GmbH sind freibleibend bzw. unverbindlich. Angebote gelten dann als verbindlich, wenn sie in schriftlicher Form abgegeben und als verbindlich bezeichnet worden sind. Für Kunden, die Verbraucher im Sinne des BGB sind, werden diese AGB dem Angebot beigefügt. Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne des BGB sind, werden im Angebot auf diese AGB hingewiesen und sie werden ihnen auf Verlangen zugesandt.

3.2 An verbindliche Angebote ist die Foonax GmbH 14 Tage ab Abgabe gebunden, sofern das Veranstaltungsdatum mehr als 2 Monate in der Zukunft liegt und eine Erfüllung des Angebotes aufgrund der Art der gebuchten Leistungen garantiert werden kann. Der Vertrag mit dem Kunden kommt durch schriftliche Bestätigung des Angebotes der Foonax GmbH durch den Kunden zustande.

3.3 Die Ablehnung eines Kundeauftrags ist bis zur Erteilung eines verbindlichen Angebots (i.S.v. Ziffer 3.1) durch die Foonax GmbH jederzeit möglich.

3.4 Die Leistungen der Foonax GmbH können genehmigungspflichtige Inhalte umfassen (z.B. bei der Durchführung eines Feuerwerks). Ist dies der Fall, gilt folgendes:

3.4.1 Der Vertragsschluss wird in diesem Punkt aufschiebend bedingt i.S.d.
§ 158 Abs. 1 BGB geschlossen. Die aufschiebende Bedingung ist die Erteilung aller notwendigen Genehmigungen. Die gegenseitigen Ansprüche aus diesem Leistungspunkt entstehen in dem Moment der Erteilung der letzten notwendigen verwaltungsrechtlichen Genehmigung(en). Der Vertrag wird ferner auflösend bedingt i.S.d. § 158 Abs. 2 BGB geschlossen. Die auflösende Bedingung ist die Rücknahme oder der Widerruf der Genehmigung nach Maßgabe der §§ 48, 49 VwVfG.

3.4.2 Die Foonax GmbH wird die notwendige(n) Genehmigung(en) im Verwaltungsverfahren rechtzeitig und nach bestem Wissen und Gewissen beantragen. Die Foonax GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass für die Erteilung der Genehmigung(en) grundsätzlich kein Rechtsanspruch besteht. Die Foonax GmbH übernimmt keine Garantie für die Erteilung der Genehmigung.

3.4.3 Dem Kunden entstehen weder bei Versagung noch bei Rücknahme bzw. Widerruf der Genehmigung Ansprüche gegen die Foonax GmbH, soweit die Versagung oder die Rücknahme bzw. der Widerruf aus Gründen erfolgt, die die Foonax GmbH nicht zu vertreten hat und die nicht in der Sphäre der Foonax GmbH liegen (z.B. Rücknahme/Widerruf wegen Ermessensfehler der Behörde bei Erlass des Verwaltungsakts).
Der Kunde wird vor Vertragsschluss auf die vorstehenden Regelungen hinweisen.

3.4.4 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, bleibt der Vertrag bei Eintritt der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung in Bezug auf die genehmigungspflichtigen Leistungsbestandteile im Übrigen wirksam.

4. Vertragspartner

4.1 Sofern nicht im Einzelfall eine abweichende Vereinbarung getroffen wird, schließt der Kunde den Vertrag im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab. Der Vertrag und diese AGB gelten aber auch dann, wenn der Kunde die Foonax GmbH in fremden Namen und für fremde Rechnung beauftragt.

4.2 Die Foonax GmbH ist für die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen berechtigt, Dritte als Servicepartner einzuschalten.
Die Kosten des Dritten werden dem Kunden weiterberechnet. Die Foonax GmbH ist nicht verpflichtet, dem Kunden über die von dem oder den Dritten erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder ihre Abrechnung mit dem oder den beauftragten Dritten offen zu legen. Etwas anderes gilt, wenn sich die Foonax GmbH zur Erfüllung ihrer Leistungspflicht vereinbarungsgemäß Dritter im Namen und mit Vollmacht des Kunden bedient.

4.3 Soweit die Foonax GmbH Leistungen externer Werkunternehmen und/oder Dienstleister oder Eventlocations/Inventar Dritter vermittelt, kommt der Vertrag unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Werkunternehmern und/oder Dienstleistern bzw. Dritten zustande.

5. Eigene Agenturleistungen und Vermittlung Leistungen externer Unternehmen; Haftungsfreistellung

5.1 Soweit die Foonax GmbH Agenturleistungen selbst bzw. durch Unterauftragnehmer erbringt, besteht die Leistung in der vertragsgemäßen Erbringung der konkret gebuchten Leistung entsprechend dem Auftrag.

5.2 Soweit die Foonax GmbH Leistungen externer Werkunternehmen und/oder Dienstleister vermittelt, besteht die Leistung der Foonax GmbH darin, dass sie ihr Know-How und ihr Dienstleistungsnetzwerk für die Planung und Organisation des Events nutzt. Gegenstand der Leistung ist konkret die Vermittlung von Verträgen mit Werkunternehmen und/oder Dienstleistern über einzelne Leistungen, die im Rahmen des Events des Kunden erbracht werden sollen.
Die Foonax GmbH verpflichtet sich im Hinblick auf das vom Kunden veranstaltete Event für den Kunden Leistungsangebote von Werkunternehmern und/oder Dienstleistern einzuholen und an den Kunden zu vermitteln.
Die Erfüllung der jeweils gebuchten Leistung als solche stellt keine Leistungspflicht der Foonax GmbH dar. Die Foonax GmbH ist lediglich Vermittlerin der vermittelten Leistung.

Der Kunde stellt die Foonax GmbH insoweit von allen Ansprüchen externer Werkunternehmen und/oder Dienstleister frei, die diese gegen die Foonax GmbH aufgrund einer Vertragsverletzung durch den Kunden geltend machen.

6. Vermietung von Eventlocations und Eventinventar

6.1 Soweit die Foonax GmbH dem Kunden Eventlocations oder Eventinventar vermietet, verpflichtet sich die Foonax GmbH dem Kunden den Gebrauch der Eventlocation bzw. des Eventinventars während des vereinbarten Zeitraums in dem vertraglich vereinbarten Zustand und Umfang zu dem vereinbarten Mietpreis zu überlassen.
Der konkrete Mietgegenstand einschließlich ggf. mitvermietetem Inventar oder Zubehör, die Mietzeit, die Mietkosten und die Übergabe- und Rückgabe bzw. Abholungsmodalitäten ergeben sich aus dem Angebot.

6.2 Die Eventlocations und das Eventinventar werden dem Kunden nur für den vereinbarten Zweck und für die Dauer des vereinbarten Zeitraums zur Verfügung gestellt. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Eventlocations bzw. des Eventinventars bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Foonax GmbH.

7. Mitwirkungspflichten und Leistungen des Kunden; Gestaltung der Zusammenarbeit; Mitnahme von Speisen/Getränken

7.1 Der Kunde ist verpflichtet, der Foonax GmbH die für die Leistungserbringung wesentlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Die Foonax GmbH ist verpflichtet, dem Kunden mitzuteilen, welche Informationen im Einzelnen benötigt werden.

7.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Kunde verpflichtet auf seine Kosten die im Zusammenhang mit dem Event erforderlichen Genehmigungen rechtzeitig einzuholen. Sofern die Foonax GmbH eine Leistung im Zusammenhang mit einer genehmigungspflichtigen Aktion/Handlung erbringt, hat der Kunde der Foonax GmbH auf Verlangen die erforderliche Genehmigung vor Beginn der Leistungen nachzuweisen. Für die Genehmigungsfähigkeit der geplanten Aktion/Handlung im Rahmen des Events übernimmt die Foonax GmbH keine Gewähr.

7.3 Stellt der Kunde selbst eine Location für die Durchführung des geplanten Events zur Verfügung, ist er dafür verantwortlich, dass die für die Durchführung des Events bereitgestellte Location zu dem Eventzweck geeignet und behördlich zugelassen ist. Der Kunde ist verpflichtet, eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen rechtzeitig vor Beginn der Leistungserbringung einzuholen und der Foonax GmbH auf Verlangen vorzulegen. Der Kunde ist ferner verpflichtet, Strecken und Flächen gegen allgemeine Gefahren zu sichern und mögliche Gefahrenquellen auszuschließen. Die Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich der von ihm zur Verfügung gestellten Location trägt der Kunde. Der Kunde stellt die Foonax GmbH von jeglicher Haftung frei, die sich aus dem Fehlen einer behördlichen Genehmigung, aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht oder aus der Beschaffenheit oder der Lage der überlassenen Location ergeben könnten. Dies gilt nur soweit der Kunde im Sinne dieser Ziffer 8.3 die Location selbst zur Verfügung stellt.

7.4 Soweit der Kunde Unternehmer ist, ist er verpflichtet, die Leistungen und Lieferungen der Foonax GmbH bei Abnahme oder Nachlieferung zu prüfen und etwaige festgestellte Mängel sofort mitzuteilen und der Foonax GmbH die Gelegenheit zu geben, die entsprechenden Feststellungen zu treffen und eventuelle Mängel zu beseitigen.

7.5 Soweit dem Kunden Mängel (z. B. Kratzer an Inventar) bekannt sind – z. B. weil sie ausdrücklich im Auftrag aufgenommen wurden oder weil sie offensichtlich sind – haftet die Foonax GmbH für solche Mängel vorbehaltlich der Haftung gemäß Ziffer 14 nicht.

7.6 Die Mitnahme von Speisen und Getränken nach dem Ende eines Buffets / Caterings durch den Kunden erfolgt ausschließlich auf eigene Verantwortung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Speisen durch Zeitablauf, Transport, Unterbrechung der Kühlkette schnell verderben können. Ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Speisen übernimmt die Foonax GmbH keine Haftung mehr für Haltbarkeit und Qualität. Durch die Mitnahme der bereits in seinem Eigentum befindlichen Speise-/Getränkereste geht gleichzeitig auch die Haftung für die Haltbarkeit und Qualität der Speisereste auf den Kunden über.

8. Schutzrechte

8.1 Alle im Zusammenhang mit den vereinbarten Leistungen bei der Foonax GmbH entstehenden gewerblichen Schutzrechte (Urheber-, Leistungsschutz-, Nutzungsrechte, Markenrechte o.Ä.) verbleiben ausschließlich der der Foonax GmbH, soweit nichts anderes vereinbart ist. Dies gilt auch bei der Erbringung von Leistungen durch Dritte (auch im Namen des Kunden). Die Einräumung bzw. Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten bedarf der schriftlichen Vereinbarung und gilt stets nur für das konkrete Event.

8.2 Änderungen von Konzepten, Entwürfen usw. dürfen nur die Foonax GmbH oder von dieser ausdrücklich entsprechend beauftragte Person vornehmen. Der Kunde ist zur Nutzung der Konzepte, Entwürfe usw. der Foonax GmbH nur für die nach dem Vertrag vorgesehenen eigenen Zwecke berechtigt. Vervielfältigungen sind nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung der Foonax GmbH zulässig. Druckvorlagen o.Ä, die von der Foonax GmbH oder in ihrem Auftrag hergestellt werden, bleiben Eigentum der Foonax GmbH, auch wenn sie dem Kunden berechnet werden.

8.3 Bezüglich der Ausführung von Aufträgen nach vom Kunden vorgegebenen Angaben oder Unterlagen übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass durch die Herstellung und Lieferung der nach seinen Angaben und Unterlagen ausgeführten Leistungen Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Die Foonax GmbH ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob die vom Kunden zur Leistungserbringung ausgehändigten Angaben oder Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzen oder verletzen können. Der Kunde ist verpflichtet, die Foonax GmbH von allen etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen und für alle Schäden, die aus der Verletzung von Schutzrechten erwachsen, aufzukommen.

9. Zahlungsbedingungen; Preise und Preiserhöhungen

9.1 Der Kunde verpflichtet sich, der Foonax GmbH für die vertragsgegenständliche Leistungen eine Vergütung zu zahlen. Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Die genannten Preise verstehen sich als Bruttopreise und basieren auf der jeweils am Tage der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

9.2 Rechnungsbeträge sind, soweit nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungserhalt -ohne Abzug- fällig. Bei Zahlungsverzug ist die Foonax GmbH berechtigt, angemessene Mahngebühren sowie Verzugszinsen (i.H.v. 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank gegenüber Unternehmern; i.H.v. 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank gegenüber Verbrauchern) zu berechnen, sowie weitere Lieferungen einzustellen.

9.3 Die Foonax GmbH behält sich vor, Abschlagszahlungen bis zu einer Höhe von 80% des Rechnungswertes zu fordern. Bei einem berechtigten Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden ist Vorkasse erforderlich.

9.4 Im Falle der Erhöhung der Umsatzsteuer im Zielgebiet (Land der Veranstaltung) behält sich die Foonax GmbH das Recht vor, diese entsprechend anzupassen und in Rechnung zu stellen.

9.5 Die im Angebot angegebenen Preise gelten 4 Monate ab Vertragsschluss. Die Foonax GmbH ist berechtigt, die Preise anzupassen, wenn sich die dem vereinbarten Entgelt zugrunde liegenden Löhne und Kosten erhöhen/mindern und zwischen Vertragsabschluss und dem Leistungsbeginn bzw. der Lieferung oder der Übergabe an den Kunden mehr als vier Monate verstrichen sind. Die Preiserhöhung erfolgt auf Grundlage der tatsächlichen Kostenveränderungen und wird dem Kunden umgehend mitgeteilt.
Der Kunde ist berechtigt innerhalb von 6 Wochen nach Erhalt der Mitteilung unter Ausschluss weitergehender Rechte, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Erhöhung des Gesamtpreises mehr als 10 % des im Angebot bei Vertragsschluss vereinbarten Gesamtpreises beträgt. Die Foonax GmbH hat in diesem Falle Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen.

10. Vertragslaufzeit/Kündigung

10.1 Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch die Foonax GmbH und den Kunden in Kraft. Der Vertrag endet spätestens am ersten Tag nach der Veranstaltung, soweit nichts anderes vereinbart ist.

10.2 Die Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für die Foonax GmbH insbesondere vor, wenn der Kunde nicht fristgemäß trotz einer Mahnung sowie einer weiteren Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung seiner Zahlungsverpflichtung an die Foonax GmbH oder den Werkunternehmer und/oder Dienstleister nachkommt.

11. Widerrufsbelehrung für Verbraucher

11.1 Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das die Foonax GmbH nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. In Ziffer 12.2 findet sich ein Muster-Widerrufsformular.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Foonax GmbH, Franz-Kirrmeier-Straße 19 Industriehof Halle, 2 E, 67346 Speyer mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

11.2 Über das Muster-Widerrufsformular informiert die Foonax GmbH nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An Foonax GmbH, Franz-Kirrmeier-Straße 19 Industriehof Halle, 2 E, 67346 Speyer, E-Mail Adresse: info@mein-event.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren /die Erbringung der folgenden Dienstleistung.

Bestellt am /erhalten am
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum

12. Stornierung

12.1 Der Kunde kann jederzeit den Rücktritt von der Teilnahme an einer Veranstaltung erklären. Ein etwaiges Widerrufsrecht (§ 12) bleibt unberührt. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen.

12.2 Im Falle eines Rückstritts fallen folgende Stornokosten an:

  • 15% der Auftragssumme ab dem 15. Tag nach der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung
  • 25% der Auftragssumme ab 12 Monate vor Veranstaltung
  • 50% der Auftragssumme ab 6 Monate vor Veranstaltung
  • 75% der Auftragssumme ab 2 Monate vor Veranstaltung
  • 100% der Auftragssumme ab 1 Monat vor Veranstaltung

12.3 Die Stornokosten sind unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Anwendungen ermittelt worden. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt unberührt. Ersparte Anmietkosten lässt sich die Foonax GmbH auf Mietforderungen anrechnen. In dem Fall beziehen sich die Stornokosten nach Ziffer 13.2 nur auf alle übrigen Kosten.

12.4 Dem Kunden bleibt es unbenommen, den Nachweis für geringere Aufwendungen der Foonax GmbH zu erbringen.

13. Höhere Gewalt

13.1 „Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstands, das eine Partei daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit die von dem Hindernis betroffene Partei nachweist, dass: (a) dieses Hindernis außerhalb der ihr zumutbaren Kontrolle liegt; und (b) es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht in zumutbarer Weise vorhersehbar war; und (c) die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht in zumutbarer Weise hätten vermieden oder überwunden werden können.

13.2 Bis zum Beweis des Gegenteils wird bei den folgenden Ereignissen vermutet, die eine Partei betreffen, sie würden die Voraussetzungen unter Absatz 1 lit. (a) und lit. (b) nach Ziffer 14.1 dieser Klausel erfüllen: (i) Krieg (erklärt oder nicht erklärt), Feindseligkeiten, Angriff, Handlungen ausländischer Feinde, umfangreiche militärische Mobilisierung; (ii) Bürgerkrieg, Aufruhr, Rebellion und Revolution, militärische oder sonstige Machtergreifung, Aufstand, Terrorakte, Sabotage oder Piraterie; (iii) Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargo, Sanktionen; (iv) rechtmäßige oder unrechtmäßige Amtshandlungen, Befolgung von Gesetzen oder Regierungsanordnungen, Enteignung, Beschlagnahme von Werken, Requisition, Verstaatlichung; (v) Pest, Epidemie, Pandemien, infektiöse Krankheiten (soweit eine solche von der WHO oder einem Ministerium ausgerufen wurde oder durch das Robert-Koch-Institut ein Gefahrenniveau von mindestens »mäßig« festgelegt wurde), Naturkatastrophe oder extremes Naturereignis; (vi) Explosion, Feuer, Zerstörung von Ausrüstung, längerer Ausfall von Transportmitteln, Telekommunikation, Informationssystemen oder Energie; (vii) allgemeine Arbeitsunruhen wie Boykott, Streik und Aussperrung, Bummelstreik, Besetzung von Fabriken und Gebäuden.

13.3 Eine Partei, die sich mit Erfolg auf diese Klausel beruft, ist ab dem Zeitpunkt, zu dem das Hindernis ihr die Leistungserbringung unmöglich macht, von ihrer Pflicht zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen und von jeder Schadenersatzpflicht oder von jedem anderen vertraglichen Rechtsbehelf wegen Vertragsverletzung befreit; sofern dies unverzüglich mitgeteilt wird. Erfolgt die Mitteilung nicht unverzüglich, so wird die Befreiung von dem Zeitpunkt an wirksam, zu dem die Mitteilung die andere Partei erreicht. Ist die Auswirkung des geltend gemachten Hindernisses oder Ereignisses vorübergehend, so gelten die eben dargelegten Folgen nur so lange, wie das geltend gemachte Hindernis die Vertragserfüllung durch die betroffene Partei verhindert. Hat die Dauer des geltend gemachten Hindernisses zur Folge, dass den Vertragsparteien dasjenige, was sie kraft des Vertrages berechtigterweise erwarten durften, in erheblichem Maße entzogen wird, so hat jede Partei das Recht, den Vertrag durch Benachrichtigung der anderen Partei innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu kündigen. Sofern nicht anders vereinbart, vereinbaren die Parteien ausdrücklich, dass der Vertrag von jeder Partei gekündigt werden kann, wenn die Dauer des Hindernisses 120 Tage überschreitet.

14. Sorgfaltspflicht/Haftung

14.1 Die Foonax GmbH haftet gegenüber den Kunden aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Haftungstatbestände nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbegrenzung gilt jedoch nicht für unmittelbare Personen – oder Sachschäden und die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In jedem Fall ist die Haftung der Foonax GmbH auf vorhersehbare typische Schäden beschränkt. Die Haftung für vertragsuntypische (Folge-) Schäden ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn.
Diese Haftungsbegrenzungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Foonax GmbH. Ansprüche für eine Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

14.2 Für mangelhafte Lieferungen und Leistungen von Servicepartnern, die durch die Foonax GmbH vermittelt werden, trägt die Foonax GmbH keine Verantwortung, sofern der Foonax GmbH nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und der Überwachung des Servicepartners bzw. des Fremdbetriebes nachgewiesen wird. Die jeweiligen Servicepartner sind keine Erfüllungsgehilfen der Foonax GmbH.

15. Datenschutz und Vertraulichkeit

15.1 Die Foonax GmbH ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihr im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Kunden bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es dabei um den Kunden selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Kunde ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

15.2 Alle der Foonax GmbH durch die Kunden überlassenen Daten werden vertraulich behandelt und gegenüber Dritten nur zum Zwecke der Erfüllung des Vertrages offengelegt.

16. Informationen zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (ggü. Verbrauchern)

Gemäß Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung) möchten wir Sie über die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) informieren.

Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/odr?tid=121726477 zu richten. Die dafür notwendigen Kontaktdaten finden Sie oberhalb in unserem Impressum.

Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass wir nicht bereit oder verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

17. Änderungen der AGB; Änderungsvorbehalt

Soweit der Kunde Unternehmer ist, ist die Foonax GmbH berechtigt, die AGB einseitig zu ändern, soweit nach Vertragsschluss unvorhersehbare und unbeeinflussbare Änderungen eingetreten sind oder Lücken offenbar werden und dadurch Äquivalenzstörungen zwischen Leistung und Gegenleistung entstehen oder die Änderung zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Hiervon ausgenommen sind Änderungen, die die Hauptleistungspflichten der Parteien betreffen.

Der Kunde wird über eine Änderung unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelung spätestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist gegenüber der Foonax GmbH per E-Mail widerspricht. Widerspricht er nicht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Über diese Wirkung wird er bei Information über die bevorstehende Änderung informiert.

Widerspricht der Kunde den aktualisierten AGB, so haben beide Vertragspartner das Recht, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden.

Von diesen Regelungen nicht umfasst, sind geringfügige (sprachliche) Anpassungen und Korrekturen. Diese Änderungen können jederzeit vorgenommen werden. Solche Änderungen sind auch gegenüber Verbrauchern zulässig.

18. Schlussbestimmungen

18.1 Die Vertragssprache ist Deutsch.

18.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Von dieser Regelung unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

18.3 Der Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten ist der Geschäftssitz der Foonax GmbH.

18.4 Änderungen oder Abweichungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieser besonderen Formvorschrift. Hiervon ausgenommen sind Änderungen gemäß Ziffer 18.dieser AGB.

18.5 Die Rechtswirksamkeit der AGB bleibt auch dann unberührt, wenn die AGB eine Lücke enthalten oder einzelne Bestandteile der AGB unwirksam oder rechtswidrig sind. An die Stelle einer unwirksamen Regelung tritt dann eine wirksame, die dem Inhalt der AGB und der mangelhaften Bestimmung am nächsten kommt. Eine Lücke wird mit einer wirksamen Regelung gefüllt, die im mutmaßlichen oder tatsächlichen Interesse der Vertragsparteien liegt.